Allgemeine Informationen zum Bieterverfahren

 

Das Bieterverfahren ist eine besondere Art des Immobilienverkaufs, bei dem der Kaufpreis nicht vom Eigentümer festgelegt wird. Stattdessen haben Kaufinteressenten die Möglichkeit, basierend auf ihrer Einschätzung der Immobilie, ein individuelles Angebot abzugeben.

Um den Wert der Immobilie besser einschätzen zu können, können sich Interessenten im Vorfeld von einem Sachverständigen oder einem Kreditinstitut ihres Vertrauens beraten lassen. Es ist ratsam, vor Abgabe eines Gebots den finanziellen Spielraum genau zu klären.

 

Der Ablauf des Bieterverfahrens gestaltet sich wie folgt: Es wird in der Regel ein einziger Besichtigungstermin für alle Interessenten (gemeinsam oder einzeln) organisiert. Im Anschluss daran beginnt die sogenannte Bietfrist, innerhalb derer die Gebote abgegeben werden können.

Wichtig zu wissen ist, dass mit der Abgabe eines Gebots keine Verpflichtung zum Kauf der Immobilie eingegangen wird. Auch der Eigentümer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Der Verkäufer behält durch das Bieterverfahren seine Entscheidungsfreiheit bezüglich der Veräußerung seiner Immobilie.

 

Am Ende der Bietfrist entscheidet der Verkäufer, ob und welches Gebot er annehmen, ablehnen oder als Grundlage für weitere Verhandlungen nutzen möchte. In der Regel tritt der Verkäufer mit den Anbietern der drei höchsten Gebote in persönliche Verhandlungen. Diese Gespräche sind entscheidend für den Zuschlag, da jeder Käufer unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen mitbringt. Beispielsweise könnte ein Interessent seine Finanzierung bereits geklärt und von einer Bank bestätigt haben, während ein anderer Interessent möglicherweise mehr bieten würde, jedoch erst seine bestehende Immobilie verkaufen muss.

 

Das Bieterverfahren ist somit auch ein Auswahlverfahren, da der Verkäufer sich nicht mit jedem Interessenten an den Verhandlungstisch setzen kann, um jedem eine Chance zu geben. Dadurch kommt letztendlich nicht der schnellste Käufer zum Zug, sondern der mit dem besten "Gesamtpaket".

 

Das Bieterverfahren unterscheidet sich somit deutlich von einer Versteigerung oder Auktion, bei denen verbindliche Angebote abgegeben werden und der Höchstbietende automatisch den Zuschlag erhält.

 

Sollten anschließende Verhandlungen zu einer Einigung führen, endet das Bieterverfahren mit einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verpflichten sich Käufer und Verkäufer zur Zahlung des Kaufpreises bzw. zur Übertragung des Eigentums.

 

 

Viele Interessenten haben Vorbehalte gegen das Bieterverfahren. Sie missverstehen oft das Prinzip und vergleichen es mit einer Versteigerung, bei der nur diejenigen eine Chance haben, die viel Geld haben. Aber das Bieterverfahren ist tatsächlich anders und bietet faire Möglichkeiten für alle Käufer. Hier möchten wir Ihnen zeigen, warum das Bieterverfahren eine attraktive Option für Sie sein kann.

 

Ihre Vorteile als Käufer:

 

  1. Faire Chance für alle: Jeder Interessent hat die gleiche Möglichkeit, sein Gebot abzugeben. Es kommt nicht nur auf das Geld und die Schnelligkeit an, sondern auf die Gesamtbedingungen, die Sie anbieten können.
  2. Transparenter Prozess: Alle Interessenten haben die gleiche Chance, ihr Angebot abzugeben, was zu einem fairen Wettbewerb führt. Sie erfahren den aktuellen Marktwert und können diesen mit Ihren Einschätzungen abgleichen.
  3. Marktgerechter Preis: Sie zahlen nur so viel, wie die Immobilie Ihnen wert ist. Der Verkaufspreis wird durch die Nachfrage bestimmt und spiegelt den aktuellen Marktwert wider.
  4. Verhandlungsmöglichkeiten: Wenn Ihr Gebot nicht das höchste ist, aber andere attraktive Bedingungen enthält, haben Sie trotzdem eine gute Chance, den Zuschlag zu erhalten.
  5. Keine überstürzten Entscheidungen: Sie haben genug Zeit, die Immobilie zu besichtigen und Ihr Gebot sorgfältig zu überlegen.

 

Typische Missverständnisse:

 

  • Es geht nur um den höchsten Preis: Falsch. Der Verkäufer entscheidet anhand mehrerer Kriterien, welches Gebot für ihn am besten ist.
  • Es ist wie eine Versteigerung: Nein. Es gibt keinen Auktionator und keinen Zwang, für den Zuschlag den höchsten Preis zu bieten.
  • Es ist nur für erfahrene Käufer: Das Verfahren ist einfach und klar strukturiert. Jeder, auch ohne Erfahrung, kann teilnehmen und erfolgreich sein. Ob klassischer Verkauf oder Bieterverfahren, Sie benötigen bei beiden: 
  1. ​Die Kenntnis über Ihre finanziellen Möglichkeiten.
  2. Eine realistische Einschätzung, was Ihnen die Immobilie wert ist.

 

Fazit:

 

Das Bieterverfahren bietet Ihnen als Käufer viele Vorteile und faire Chancen. Es ist transparent, marktgerecht und ermöglicht Ihnen, eine Immobilie zu einem Preis zu erwerben, den Sie als angemessen empfinden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich nicht von Vorurteilen abschrecken. Wir stehen Ihnen bei Fragen und Unsicherheiten gerne zur Seite und unterstützen Sie bei dem gesamten Prozess.

Zögern Sie nicht, sich mit dem Bieterverfahren vertraut zu machen. Es könnte der beste Weg sein, Ihre Traumimmobilie zu finden und zu einem fairen Preis zu erwerben. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt machen!

 

 

Unser Ablauf des Bieterverfahrens

 

1. Bietfrist:

Innerhalb der ersten Bietfrist können Sie Ihr Gebot schriftlich abgegeben. Teilweise wird vom Eigentümer/Verkäufer der Immobilie ein Mindestgebot vorgegeben. Ihr Angebot sollte in diesem Fall nicht unter dem Mindestgebot liegen, um berücksichtigt zu werden.

 

Jeder Interessent, der ein schriftliches Gebot abgibt, erhält mit dem Ende der ersten Bietfrist eine E-Mail, in der das aktuelle Höchstgebot bekanntgegeben wird. Somit können Sie fesstellen, ob Sie sich an der zweiten Bietfrist beteiligen wollen.  Mit der Bekanntgabe des Höchstgebotes beginnt die zweite Bietfrist.

 

2. Bietfrist:

Die zweite Bietfrist ermöglicht es Ihnen, Ihr Gebot noch einmal anzupassen. Das ist vor allem für die Bieter interessant, die mit ihrem ersten Gebot nur knapp unter dem Höchstgebot liegen. Sollten Sie kein weiteres Gebot abgeben, bleibt es bei Ihrem Angebot aus der ersten Biefrist.

 

 

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Gebot im Bieterverfahren nicht verbindlich ist und weder den Bieter zum Kauf noch den Verkäufer zur Annahme verpflichtet.

 

Nach Ablauf der zweiten Bietfrist entscheidet der Verkäufer, ob und welches Gebot er annehmen, ablehnen oder als Grundlage für weitere Verhandlungen nutzen möchte. In der Regel tritt der Verkäufer mit den Anbietern der drei höchsten Gebote in persönliche Verhandlungen und erst danach kommt es zu einer finalen Entscheidung!

 

 

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