Allgemeine Informationen zum Bieterverfahren

 

Bei dem Bieterverfahren handelt es sich um einen Verkauf, bei dem der Kaufpreis nicht durch den Eigentümer festgelegt wird. Vielmehr hat der Kaufinteressent die Möglichkeit, nach seiner Einschätzung der Immobilie dem Verkäufer einen ihm angemessenen Kaufpreis  zu bieten. Für die Preisfindung kann sich jeder Interessent im Vorfeld von einem Sachverständigen seiner Wahl und / oder von einem Kreditinstitus seines Vertrauens beraten lassen. Es ist zu empfehlen, vor Abgabe eines Gebotes, den finanziellen Spielraum abzuklären.

Es gibt in der Regel einen einzigen Besichtigungstermin für alle Interessenten, an dem sich eine Frist, die sogenannte Bietfrist, anschließt, in der die Interessenten ihre Gebote abgeben können.

Mit Abgabe eines Gebotes geht der Kaufinteressent keine Verpflichtung ein, die Immobilie auch tatsächlich zu erwerben. Auch der Eigentümer geht keine Verpflichtung ein, ein Angebot anzunehmen. Der Verkäufer behält durch das Bieterverfahren seine Entscheidungsfreiheit über die Veräußerung seiner Immobilie.

Das Bieterverfahren ist demzufolge keine Versteigerung oder Auktion, denn bei diesen werden verbindliche Angebote abgegeben und der Höchstbietende erhält den Zuschlag von dem Verkäufer.

 

Beim Bieterverfahren entscheidet allein der Verkäufer am Ende der Bietfrist, ob und welches Gebot er annehmen, ablehnen oder auf dessen Basis weiterverhandeln möchte.

Führen anschließende Verhandlungen zu einer Einigung, endet das Bieterverfahren mit einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verpflichten sich Käufer und Verkäufer zur Zahlung des Kaufpreises bzw. zur Übertragung des Eigentums am Grundstück. 

 

Fordern Sie hier unsere Informationsbroschüre "Das Bieterverfahren" an!

 

 

Alle Vorteile auf einen Blick

 

* Bei einem Bieterverfahren findet insgesammt ein Besichtigungstermin für die angebotene Immobilie statt.

* Der Käufer bietet einen Kaufpreis an, in der Höhe, wie ihm das Objekt maximal Wert ist.

* Verkäufer und Käufer erhalten für die Immobilie einen realistischen Marktwert, bestimmt durch Angebot und Nachfrage.

* Verhandlungen finden nur mit einem potenziellen Käufer statt.

* Vermarktung mit festem Zeitplan, von der Beauftragung bis zum Notartermin

* Freie Entscheidung über Annahme des Kaufgebotes.

* Chancengleichheit für alle Kaufintressenten

* für beide Seiten (Käufer und Verkäufer) ein fairer und offener Verkaufsprozess

 

 

Der Ablauf eines Bieterverfahrens

 

1. Bietfrist:

Innerhalb der ersten Bietfrist muss ein Gebot schriftlich abgegeben werden. Teilweise wird vom Eigentümer der Immobilie ein Mindestgebot vorgegeben.

 

Jeder Interessent, der ein Gebot abgibt, erhält im Anschluss an die erste Bietfrist eine E-Mail, in der das aktuelle Höchstgebot bekanntgegeben wird.  MIt der Bekanntgabe beginnt die 2. Bietfrist.

 

2. Bietfrist:

Die zweite Bietfrist ermöglicht es Ihnen, das Gebot noch einmal zu bestätigen oder anzupassen. Das ist vor allem für die Bieter interessant, die mit ihrem ersten Gebot nur knapp unter dem Höchstgebot liegen.

 

Ihr Gebot muss innerhalb der festgesetzten Bietfrist schriftlich abgegeben werden.

 

Es gilt prinzipiell, dass ein Gebot nicht verbindlich ist und nicht zum tatsächlichen Kauf bzw. zur Annahme verpflichtet.

Nach der zweiten Bietfrist und Sichtung aller Gebote entscheidet der Eigentümer der Immobilie darüber, mit welchem Bieter er in Verhandlung treten möchte.

 

 

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